online buchen
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Ist im Mietpreis die Kulturförderabgabe (Bettensteuer) der Stadt Köln enthalten?

Falls in unserem Angebot nicht extra ausgewiesen, beinhaltet der Gesamtpreis der Buchung keine Kulturförderabgabe. Für Aufenthalte unter 2 Monaten Dauer erhebt die Stadt Köln diese Abgabe in Höhe von 5% auf den Bruttologispreis.
Wir verweisen auf die Satzung zur Erhebung einer Kulturförderabgabe im Gebiet der Stadt Köln.

Ich reise beruflich. Muss ich die Kulturförderabgabe trotzdem entrichten?

Ja, ab Juli 2024 sind Geschäftsreisende nicht mehr von der Kulturförderabgabe befreit.
Wichtige Änderungen ab 1. Juli 2024

Wo kann ich mich über die Kulturförderabgabe der Stadt Köln informieren?

Auf den Seiten der Stadt Köln erhalten Sie alle nötigen Informationen:
Häufig gestellte Fragen zur Kulturförderabgabe

 

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